Kleinkläranlagen
Die Betreiber von Kleinkläranlagen in den Ortsteilen...
- Beiersdorf
- Bönitz
- Kauxdorf
- Marxdorf
- Saxdorf
- Zinsdorf
...sind verpflichtet, sofern noch nicht realisiert, ihre Kleinkläranlagen mit einer biologischen Nachklärstufe auszurüsten. Hierzu wurde in der Verbandsversammlung am 17. November 2005 beschlossen, dass alle bisher noch nicht umgestellten Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik ( Biologische Nachklärung - Belüftung )zu bringen sind.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Anlage als abflusslose Grube weiter zu betreiben. Dazu ist durch die entsprechenden Grundstückseigentümer ein Dichtigkeitsnachweis einer Fachfirma zu erbringen.
Hierzu folgende Sachinformationen:
- Hinweise für die Errichtung und Betreibung von Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Wasserverbandes "Kleine Elster"...
- Gesetzliche Grundlagen und Leitfaden...
- Wegweiser für Grundstückskläranlagen im Land Brandenburg (erhältlich beim Wasserverband in Winkel sowie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in Herzberg)