Verbandsvorsteher
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung (5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes „Kleine Elster“, veröffentlicht am 23.12.2010) ist der Verbandsvorsteher ehrenamtlich tätig.
Ehrenamtlicher Verbandsvorsteher:
Delf Gerlach, 2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Liebenwerda, Uebigau-Wahrenbrück).