Fäkalienabfuhr
Zugelassenes Entsorgungsunternehmen für die Abfuhr der Fäkalien im Verbandsgebiet des Wasserverbandes „Kleine Elster“
Gemäß § 1 Abs. 3 der Fäkaliensatzung ist folgendes Entsorgungsunternehmen für die Abfuhr der Fäkalien zugelassen:
Zulassungszeitraum:
01.01.2023 bis 31.12.2024
Unternehmen:
Entsorgungs-GmbH Luckau
Nissanstraße 17
15926 Luckau
Tel.: 03544 / 50380
Andere Entsorgungsunternehmen dürfen nicht beauftragt werden! Die Entsorgungsaufträge (einschl. Terminvereinbarung) sind wie bisher vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten direkt an das Entsorgungsunternehmen zu geben. Die Gebührenbescheide werden durch den Wasserverband „Kleine Elster“ ausgefertigt.
Aktuelle Fäkalienentsorgungesgebühren:
Fäkalien - brutto
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seit 04.04.2019
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ab 01.01.2023
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Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (KKA) |
57,90 €/m³ |
90,93 €/m³ |
Fäkalwasser abflusslosen Sammelgruben |
19,18 €/m³ |
23,45 €/m³ |
Schlauchlänge über 15 m / je 10 m-Stück |
5,60 € |
1,50 € |
Erschwerniszuschlag / je KKA |
18,00 € |
210,00 € |
Grundgebühr KKA/a/Grundstück (KELA) seit 01.07.2010 |
56,15 €/pro Jahr |
56,15 €/pro Jahr |