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Sonder- /Gartenwasserzähler

Sonder-/Gartenwasserzähler (Nebenzähler)

Wer keinen Brunnen hat, muss Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnehmen, um den Rasen zu bewässern, den Garten zu bewirtschaf­ten oder den Pool zu befüllen. Wussten Sie, dass Sie dafür keine Schmutzwassergebühr zahlen müssen? Denn das Wasser landet ja gerade nicht im zentralen Ab­wassernetz.

 

Mit dem Gartenwasser- bzw. Nebenzähler Geld sparen!

Auf Antrag kann genau die Wassermenge, die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage gelangt, von den Schmutzwassergebühren abgesetzt werden.

 

Was müssen Sie dafür tun?

Melden Sie einfach bei uns einen sogenannten Gartenwasser- bzw. Nebenzähler offiziell an. Dieser Nebenzähler muss vom Wasserverband abgenommen und verplombt werden. Dafür zahlen Sie als Kunde eine einmalige Abnahmegebühr. Die Kosten für Beschaffung, Installation, Abnahme und Wartung des Zählers trägt der Eigentümer des Grundstücks.


Hier finden Sie den Antrag auf Abnahme und Plombierung

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Zählerwechsel Sonder-/Gartenwasserzähler (Nebenzähler)


Was ist sonst zu beachten?

Auch der Gartenwasser- bzw. Nebenzähler unterliegt der Eichfrist. Diese beträgt 6 Jahre. Der Nebenzähler muss also alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Melden Sie also bitte den Zählerwech­sel beim Wasserverband an, denn der neue Zähler muss erneut kostenpflichtig abgenommen und ver­plombt werden. Nutzen Sie dafür den Antrag auf Abnahme und Plombierung.

 

Achtung! Nebenzähler mit abgelaufener Eichfrist werden in der Verbrauchsabrechnung nicht mehr berücksichtigt. Bei Nichtanmeldung des neuen Zählers (Zählerwechsel) fällt dann die Schmutzwassergebühr wieder an.

 

Mit dem „Antrag auf Wechsel und Plombierung“ können wir einen Termin für die Abnahme und Plombierung vereinbaren. Dazu wird ein Abnahmeprotokoll ausgefertigt und vor Ort von Ihnen als Kund*in gegengezeichnet.

 

Bitte prüfen Sie, ob die Kosten für den Einbau bzw. Wechsel des Nebenzählers durch die eingesparten Gebühren für das abgesetzte Schmutzwasser abgedeckt werden.

 

Was gilt für Nebenzähler, wie Schmutzwasser-Zugangszähler?

Gleiches gilt für die Nebenzähler, die der öffentlichen Entwässerungsanlage aus privaten Ei­gengewinnungsanlagen zugeführt werden und sogenannte Schmutzwasser-Zugangszähler sind.

Wird ein Schmutzwasser-Zugangszähler nicht mehr anerkannt, weil zum Beispiel die Eich­frist überschritten ist, wird die aus einem eigenen Brunnen o. ä. der zentralen Kanalisation zugeführte Trinkwassermenge geschätzt.